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  • Geschäftsbedingungen

    Geschäftsbedingungen

    Allgemeine Geschäftsbedingungen
    ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE LIEFERUNG AN NICHTVERBRAUCHER

    PindaPinda Import Export BV
    Torenstraat 37
    9671 ED Winschoten

    Nachfolgend bezeichnet als: Benutzer

    Artikel 1 Definitionen

    1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe in der folgenden Bedeutung verwendet: sofern nicht ausdrücklich anders angegeben:

    Benutzer: der Benutzer der Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
    Käufer: die andere Partei des Benutzers, die in Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handelt;
    Vereinbarung: die Vereinbarung zwischen Benutzer und Käufer.

    Artikel 2 Allgemeines 

    1. Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag zwischen dem Nutzer und einem Käufer, für den der Nutzer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern die Parteien nicht ausdrücklich von diesen Bedingungen abgewichen sind und Bedingungen schriftlich. 

    2. Die vorliegenden AGB gelten auch für alle Verträge mit dem Nutzer, zu deren Durchführung Dritte hinzugezogen werden müssen.

    3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, dass sie unter Ausschluss dieser Bedingungen auf den Vertrag Anwendung finden. Entgegenstehende Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verwenders und des Käufers gelten in diesem Fall nur dann zwischen den Parteien, wenn und soweit sie Bestandteil der Geschäftsbedingungen des Verwenders sind.

    4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder aufgehoben werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt gültig. Benutzer und Käufer werden sich dann beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die nichtigen oder ungültigen Bestimmungen ersetzen, wobei soweit wie möglich der Zweck und die Absicht der ursprünglichen Bestimmung berücksichtigt werden.

     

    Artikel 3 Angebote und Kostenvoranschläge

    1. Alle Angebote sind unverbindlich, es sei denn, im Angebot ist eine Annahmefrist angegeben. 

    2. Die Angebote des Nutzers sind freibleibend; sie sind dreißig Tage gültig, sofern nicht anders angegeben. Der Nutzer ist nur dann an die Angebote gebunden, wenn der Käufer deren Annahme innerhalb von dreißig Tagen schriftlich bestätigt.

    3. Lieferzeiten in den Angeboten des Benutzers sind Richtwerte und wenn sie überschritten werden, berechtigen sie den Käufer nicht zur Auflösung oder Entschädigung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 


    4. Die Preise in den vorgenannten Angeboten und Kostenvoranschlägen verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer öffentlicher Abgaben sowie Versand- und etwaiger Transport- und Verpackungskosten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

    5. Weicht die Annahme (in geringfügigen Punkten) von dem im Angebot enthaltenen Angebot ab, ist der Nutzer nicht daran gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht gemäß dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, der Nutzer gibt etwas anderes an.

    6. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet den Benutzer nicht, einen Teil der im Angebot oder Angebot enthaltenen Waren gegen einen entsprechenden Teil des angegebenen Preises zu liefern. 

    7. Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. 

    Artikel 4 Ausführung des Vertrages

    1. Der Benutzer wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und in Übereinstimmung mit den Anforderungen an eine gute Verarbeitung ausführen. All dies auf der Grundlage des damals bekannten Standes der Wissenschaft.

    2. Wenn und soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erforderlich ist, hat der Nutzer das Recht, bestimmte Tätigkeiten durch Dritte ausführen zu lassen.

    3. Der Käufer stellt sicher, dass alle Informationen, die der Benutzer als notwendig angibt oder die der Käufer vernünftigerweise als notwendig für die Ausführung des Vertrages verstehen sollte, dem Benutzer rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Wenn die für die Ausführung des Vertrages erforderlichen Informationen dem Benutzer nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurden, hat der Benutzer das Recht, die Ausführung des Vertrages auszusetzen und/oder dem Käufer die zusätzlichen Kosten, die sich aus der Verzögerung ergeben, in Rechnung zu stellen die üblichen Preise. .

    4. Der Benutzer haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, weil der Benutzer falsche und/oder unvollständige Informationen des Käufers angenommen hat, es sei denn, diese Ungenauigkeit oder Unvollständigkeit hätte dem Benutzer bekannt sein müssen.

    5. Wenn vereinbart wurde, dass der Vertrag in Phasen ausgeführt wird, kann der Benutzer die Ausführung der Teile aussetzen, die zu einer nächsten Phase gehören, bis der Käufer die Ergebnisse der vorangegangenen Phase schriftlich genehmigt hat.

    Artikel 5 Lieferung

    1. Die Lieferung erfolgt ab Werk/Geschäft/Lager des Benutzers. 

    2. Erfolgt die Lieferung auf Basis von „Incoterms“, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen „Incoterms“.

    3. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware in dem Moment abzunehmen, in dem der Benutzer sie liefert oder liefern lässt oder in dem Moment, in dem sie ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden.

    4. Wenn der Käufer die Annahme verweigert oder bei der Bereitstellung von Informationen oder Anweisungen, die für die Lieferung erforderlich sind, nachlässig ist, ist der Verwender berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern.

    5. Wird die Ware geliefert, ist der Nutzer berechtigt, etwaige Lieferkosten in Rechnung zu stellen. Diese werden dann gesondert in Rechnung gestellt.

    6. Benötigt der Nutzer im Rahmen der Vertragsabwicklung Informationen vom Käufer, beginnt die Lieferzeit, nachdem der Käufer diese dem Nutzer zur Verfügung gestellt hat. 

    7. Wenn der Benutzer eine Lieferfrist angegeben hat, ist diese unverbindlich. Eine angegebene Lieferzeit ist daher niemals eine feste Frist. Bei Überschreitung einer Frist muss der Käufer den Nutzer schriftlich in Verzug setzen.

    8. Der Verwender ist berechtigt, die Ware in Teilen zu liefern, es sei denn, es wurde hiervon abweichend vereinbart oder die Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. Der Verwender ist berechtigt, die so gelieferte Ware gesondert in Rechnung zu stellen.

    9. Wenn vereinbart wurde, dass der Vertrag in Phasen ausgeführt wird, kann der Benutzer die Ausführung der Teile aussetzen, die zu einer folgenden Phase gehören, bis der Käufer die Ergebnisse der vorangegangenen Phase schriftlich genehmigt hat.

    Artikel 6 Muster und Modelle

    1. Wenn dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurde, wird davon ausgegangen, dass es nur als Anhaltspunkt dient, ohne dass der Artikel damit übereinstimmen muss, es sei denn, es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Artikel dem entspricht dazu korrespondieren.


    Artikel 7 Untersuchung, Reklamationen

    1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung, in jedem Fall jedoch innerhalb kürzester Frist zu untersuchen. Dabei hat der Käufer zu prüfen, ob Qualität und Quantität der gelieferten Ware der Vereinbarung entsprechen oder zumindest den Anforderungen des normalen (Handels-)Verkehrs entsprechen. 

    2. Alle sichtbaren Mängel oder Mängel müssen dem Benutzer innerhalb von drei Tagen nach Lieferung schriftlich gemeldet werden. Nicht erkennbare Mängel oder Mängel müssen innerhalb von drei Wochen nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung gerügt werden.

    3. Bei rechtzeitiger Reklamation gemäß vorstehendem Absatz bleibt der Käufer zur Abnahme und Bezahlung der gekauften Ware verpflichtet. Wenn der Käufer mangelhafte Ware zurücksenden möchte, erfolgt dies mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Benutzers auf die vom Benutzer angegebene Weise.

    § 8 Gebühren, Preis und Kosten

    1. Hat der Nutzer mit dem Käufer einen festen Verkaufspreis vereinbart, ist der Nutzer gleichwohl berechtigt, den Preis zu erhöhen. 

    2. Der Benutzer kann unter anderem Preiserhöhungen weitergeben, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und dem Abschluss des Vertrages erhebliche Preisänderungen eingetreten sind, beispielsweise in Bezug auf Wechselkurse, Löhne, Rohstoffe, Halbfabrikate Verpackungsmaterial. 

    3. Die vom Benutzer verwendeten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger Abgaben sowie aller im Zusammenhang mit dem Vertrag anfallenden Kosten, einschließlich Versand- und Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben.

    Artikel 9 Änderung des Vertrages

    1. Wenn sich während der Ausführung des Vertrages herausstellt, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung erforderlich ist, die auszuführenden Arbeiten zu ändern und/oder zu ergänzen, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und einvernehmlich anpassen Beratungsgespräch. 

    2. Vereinbaren die Parteien, dass der Vertrag geändert und/oder ergänzt wird, kann sich dies auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Ausführung auswirken. Der Nutzer wird den Käufer so schnell wie möglich darüber informieren.

    3. Wenn die Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages finanzielle und/oder qualitative Auswirkungen hat, wird der Nutzer den Käufer im Voraus darüber informieren.

    4. Ist ein Festpreis vereinbart, wird der Nutzer angeben, inwieweit die Vertragsänderung oder -ergänzung zu einer Überschreitung dieses Festpreises führt.

    5. Abweichend von den diesbezüglichen Bestimmungen kann der Nutzer keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen, wenn die Änderung oder Ergänzung das Ergebnis von Umständen ist, die er zu vertreten hat.

    Artikel 10 Zahlung

    1. Die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf eine vom Benutzer anzugebende Weise in der Währung erfolgen, in der die Rechnung ausgestellt wurde. Einwendungen gegen die Höhe der Rechnungen setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus.

    2. Zahlt der Käufer nicht innerhalb der Frist von 14 Tagen, gerät der Käufer von Rechts wegen in Verzug. In diesem Fall schuldet der Käufer Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat, es sei denn, die gesetzlichen Zinsen sind höher, in diesem Fall gelten die gesetzlichen Zinsen. Die Zinsen auf den fälligen und zahlbaren Betrag werden ab dem Zeitpunkt berechnet, an dem der Käufer in Verzug ist, bis zum Zeitpunkt der Zahlung des vollen Betrags.

    3. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder der Zahlungseinstellung des Käufers werden die Forderungen des Verwenders gegen den Käufer sofort fällig und zahlbar.

    4. Der Benutzer hat das Recht, die vom Käufer geleisteten Zahlungen zunächst zur Minderung der Kosten, dann zur Minderung der fälligen Zinsen und schließlich zur Minderung der Hauptsumme und der laufenden Zinsen zu verlangen.
    Der Benutzer kann, ohne dadurch in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Käufer eine andere Reihenfolge für die Zuteilung bestimmt.
    Der Benutzer kann die vollständige Rückzahlung des Hauptbetrags verweigern, wenn die ausstehenden und aufgelaufenen Zinsen sowie die Kosten nicht ebenfalls bezahlt werden.

    5. Der Benutzer hat die Möglichkeit, eine Kreditbeschränkungsgebühr von 2 % zu erheben. Dieser Zuschlag entfällt bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum.

    6. Wenn der Benutzer angibt, dass er ein LC (Letter of Credit) verwenden möchte, akzeptiert der Käufer die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Regeln in Bezug auf ein LC.

    Artikel 11

    Eigentumsvorbehalt 1. Alle vom Benutzer gelieferten Waren, einschließlich aller Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Filme, Software, (elektronischen) Dateien usw., bleiben Eigentum des Benutzers, bis der Käufer alle nachfolgenden Verpflichtungen vollständig erfüllt hat mit dem Benutzer geschlossene Vereinbarungen.

    2. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten.

    3. Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware beschlagnahmen oder Rechte daran begründen oder geltend machen wollen, ist der Käufer verpflichtet, den Verwender so bald wie möglich davon in Kenntnis zu setzen.

    4. Der Käufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Police dieser Versicherung auf erstes Anfordern zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.

    5. Vom Benutzer gelieferte Waren, die gemäß den Bestimmungen unter 1. dieses Artikels unter den Eigentumsvorbehalt fallen, dürfen nur im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs weiterverkauft und niemals als Zahlungsmittel verwendet werden.

    6. Für den Fall, dass der Benutzer seine in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Käufer dem Benutzer oder von ihm benannten Dritten bereits jetzt die uneingeschränkte und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum des Benutzers befindet gelegen.

    Artikel 12 Gewährleistung

    1. Der Verwender garantiert, dass die zu liefernden Waren den üblichen Anforderungen und Normen entsprechen, die an sie gestellt werden können, und dass sie frei von Mängeln sind. 

    2. Die unter 1. genannte Garantie gilt nur, wenn die zu liefernde Ware zur Verwendung in dem Land bestimmt ist, in dem der Käufer seinen Sitz hat und der Käufer den Benutzer bei Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich auf diese Verwendung hingewiesen hat Zustimmung.

    3. Die unter 1. genannte Gewährleistung gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Lieferung. 

    4. Wenn die zu liefernde Ware diese Garantien nicht erfüllt, wird der Benutzer die Ware innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt oder, falls eine Rücksendung nicht möglich ist, nach schriftlicher Mitteilung über den Mangel durch den Verwender ersetzen oder pflegen Käufer für die Wiederherstellung. Im Falle der Ersatzlieferung verpflichtet sich der Käufer bereits jetzt, die ersetzte Sache an den Verwender zurückzugeben und das Eigentum auf den Verwender zu übertragen. 

    5. Die diesbezüglich genannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäße oder unsachgemäße Verwendung entstanden ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung des Benutzers Änderungen daran vorgenommen oder versucht haben, Änderungen vorzunehmen die Sache nicht oder für Zwecke verwendet haben, für die die Sache nicht bestimmt ist.

    6. Wenn sich die vom Benutzer gewährte Garantie auf einen Artikel bezieht, der von einem Dritten hergestellt wurde, ist die Garantie auf die Garantie des Herstellers des Artikels beschränkt. 


    Artikel 13 Inkassokosten

    1. Befindet sich der Käufer in Verzug oder kommt er einer oder mehreren seiner Verpflichtungen nicht nach, trägt der Käufer alle angemessenen Kosten für die außergerichtliche Einziehung der Zahlung. Zahlt der Käufer einen Geldbetrag nicht rechtzeitig, verwirkt er eine sofort fällige Geldbuße in Höhe von 15 % auf den noch geschuldeten Betrag. Dies ab einem Mindestbetrag von 500,00 €.

    2. Wenn dem Nutzer höhere Kosten entstanden sind, die vernünftigerweise notwendig waren, kommen diese ebenfalls zum Ausgleich in Frage.

    3. Anfallende angemessene Gerichts- und Vollstreckungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers. 

    4. Der Käufer schuldet Zinsen auf die entstandenen Inkassokosten

    Artikel 14 Aussetzung und Auflösung

    1. Der Benutzer ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn:

    - der Käufer die Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht vollständig erfüllt.

    - Umstände, die dem Verwender nach Abschluss des Vertrages bekannt geworden sind, Anlass zu der Befürchtung geben, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Besteht begründeter Anlass zur Befürchtung, dass der Käufer der Verpflichtung nur teilweise oder nicht ordnungsgemäß nachkommen wird, ist eine Aussetzung nur zulässig, soweit der Mangel dies rechtfertigt.

    - der Käufer bei Abschluss des Vertrages aufgefordert wurde, eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten, und diese Sicherheit nicht geleistet wird oder nicht ausreicht. Sobald Sicherheit geleistet ist, erlischt die Berechtigung zur Aussetzung, es sei denn, die Erfüllung wird hierdurch unzumutbar verzögert.

    2. Darüber hinaus ist der Nutzer berechtigt, den Vertrag aufzulösen (oder auflösen zu lassen), wenn Umstände eintreten, die dergestalt sind, dass die Erfüllung des Vertrags unmöglich ist oder nach Maßstäben der Angemessenheit und Billigkeit nicht mehr verlangt werden kann, oder wenn andere Umstände eintreten, die eine unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrages vernünftigerweise nicht erwarten lassen. 

    3. Wenn der Vertrag aufgelöst wird, sind die Forderungen des Benutzers gegen den Käufer sofort fällig und zahlbar. Wenn der Benutzer die Erfüllung der Verpflichtungen aussetzt, behält er seine Ansprüche aus dem Gesetz und dem Vertrag.

    4. Der Benutzer behält sich immer das Recht vor, Schadensersatz zu verlangen. 

    Artikel 15 Rückgabe von bereitgestellten Artikeln

    1. Wenn der Benutzer dem Käufer während der Ausführung des Vertrages Artikel zur Verfügung gestellt hat, ist der Käufer verpflichtet, die so gelieferten Artikel innerhalb von 14 Tagen in ihrem ursprünglichen Zustand, fehlerfrei und zurückzugeben vollständig. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, gehen alle daraus entstehenden Kosten zu seinen Lasten.

    2. Kommt der Käufer, aus welchen Gründen auch immer, nach entsprechender Mahnung der unter 1. genannten Verpflichtung immer noch nicht nach, hat der Verwender das Recht, den daraus resultierenden Schaden und die Kosten, einschließlich der Kosten für die Wiederbeschaffung, vom Käufer zu verlangen .

    Artikel 16 Haftung

    1. Wenn vom Benutzer gelieferte Waren mangelhaft sind, ist die Haftung des Benutzers gegenüber dem Käufer auf das beschränkt, was in diesen Bedingungen unter "Garantien" geregelt ist. 

    2. Die Haftung ist stets maximal auf die Höhe der vom Versicherer des Nutzers im jeweiligen Fall zu leistenden Zahlung begrenzt.

    3. Unter direktem Schaden sind ausschließlich zu verstehen: 

    - die angemessenen Kosten zur Feststellung von Ursache und Umfang des Schadens, soweit sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne dieser Bedingungen bezieht; 

    - alle angemessenen Kosten, die entstehen, um die mangelhafte Leistung des Benutzers vertragsgemäß zu machen, es sei denn, dieser Mangel kann nicht dem Benutzer zugeschrieben werden; 

    - angemessene Kosten zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden, sofern der Käufer nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben. 

    4. Der Benutzer haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenem Gewinn, entgangenen Einsparungen und Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechung. 

    5. Die in diesen Bedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen für unmittelbare Schäden gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Nutzers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht.

    Artikel 17

    Gefahrenübergang 1. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der vertragsgegenständlichen Produkte geht auf den Käufer über, wenn sie rechtmäßig und/oder tatsächlich an den Käufer geliefert werden und somit unter der Kontrolle des Käufers stehen oder eines vom Käufer zu benennenden Dritten.


    Artikel 18 Höhere Gewalt

    1. Die Parteien sind nicht verpflichtet, irgendwelche Verpflichtungen zu erfüllen, wenn sie daran durch einen Umstand gehindert sind, der nicht auf ein Verschulden zurückzuführen ist und weder nach dem Gesetz, einem Rechtsakt oder allgemein anerkannt zu ihrer Rechnung kommt .

    2. Unter höherer Gewalt werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zusätzlich zu dem, was in Gesetz und Rechtsprechung verstanden wird, alle vorhersehbaren oder unvorhergesehenen äußeren Ursachen verstanden, auf die der Benutzer keinen Einfluss ausüben kann, die jedoch deren Ergebnis sind der Nutzer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Dazu gehören Streiks im Unternehmen des Nutzers.

    3. Der Benutzer hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem der Benutzer seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.

    4. Die Parteien können die Verpflichtungen aus dem Vertrag für die Dauer der höheren Gewalt aussetzen. Wenn dieser Zeitraum länger als zwei Monate dauert, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass die andere Partei zu einer Entschädigung verpflichtet ist. 

    5. Soweit der Benutzer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zum Zeitpunkt des Eintritts höherer Gewalt teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und der erfüllte oder auszuführende Teil einen unabhängigen Wert hat, ist der Benutzer zur Erfüllung oder Erfüllung berechtigt mit dem bereits erfüllten Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als wäre es eine separate Vereinbarung. 

    Artikel 19 Schadloshaltung

    1. Der Käufer stellt den Benutzer von Ansprüchen Dritter in Bezug auf geistige Eigentumsrechte an vom Käufer bereitgestellten Materialien oder Daten frei, die bei der Ausführung des Vertrags verwendet werden.

    2. Stellt der Käufer dem Nutzer Informationsträger, elektronische Dateien oder Software etc. zur Verfügung, garantiert er, dass die Informationsträger, elektronischen Dateien oder Software frei von Viren und Mängeln sind.

    Artikel 20 Geistiges Eigentum und Urheberrechte

    1. Unbeschadet der anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich der Benutzer die Rechte und Befugnisse vor, die ihm nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen.

    2. Dem Käufer ist es nicht gestattet, Änderungen an der Ware vorzunehmen, es sei denn, die Beschaffenheit der gelieferten Ware ergibt sich aus anderen Gründen oder es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart. 

    3. Alle Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Filme, Software und sonstigen Materialien oder (elektronischen) Dateien, die vom Nutzer im Rahmen der Vereinbarung erstellt wurden, bleiben Eigentum des Nutzers, unabhängig davon, ob sie dem Käufer oder Dritten zur Verfügung stehen. erfolgt sind, sofern nicht anders vereinbart.

    4. Alle vom Verwender ggf. zur Verfügung gestellten Unterlagen wie Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Filme, Software, (elektronische) Dateien etc. sind ausschließlich zur Verwendung durch den Käufer bestimmt und dürfen von ihm ohne diese nicht vervielfältigt werden mit vorheriger Zustimmung des Nutzers veröffentlicht oder Dritten bekannt gegeben werden, es sei denn, die Art der bereitgestellten Dokumente gebietet etwas anderes.

    5. Der Nutzer behält sich das Recht vor, die durch die Ausführung der Arbeiten gewonnenen Erkenntnisse für andere Zwecke zu verwenden, sofern keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergegeben werden.

    § 21

    Geheimhaltung 1. Beide Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen ihres Vertrages voneinander oder aus einer anderen Quelle erhalten haben, geheim zu halten. Informationen gelten als vertraulich, wenn diese von einer Partei mitgeteilt wurden oder sich aus der Art der Informationen ergeben. 

    2. Wenn der Nutzer aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen Entscheidung verpflichtet ist, vertrauliche Informationen auch an vom Gesetz oder dem zuständigen Gericht bestimmte Dritte weiterzugeben, und der Nutzer sich nicht auf ein gesetzlich oder kompetent anerkanntes oder zulässiges Recht berufen kann der Nichtoffenlegung, dann ist der Benutzer nicht verpflichtet, Schadensersatz oder Schadensersatz zu leisten, und die andere Partei ist nicht berechtigt, den Vertrag auf der Grundlage eines dadurch verursachten Schadens aufzulösen. 


    Artikel 22 Nichtübernahme von Personal

    1. Während der Laufzeit des Vertrages und ein Jahr nach dessen Beendigung wird der Käufer in keiner Weise, außer nach ordnungsgemäßer geschäftlicher Absprache mit dem Verwender, Mitarbeitern des Verwenders oder von Unternehmen, die der Verwender beauftragt hat Ausführung dieser Vereinbarung und die an der Ausführung der Vereinbarung beteiligt sind (oder waren), sie einstellen oder auf andere Weise direkt oder indirekt für sich arbeiten lassen.

    § 23 Streitigkeiten

    1. Für Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht am Sitz des Nutzers zuständig, sofern nicht das Amtsgericht zuständig ist. Der Nutzer hat jedoch das Recht, die Streitigkeit dem zuständigen Gericht nach dem Gesetz vorzulegen.

    2. Die Parteien werden die Gerichte erst anrufen, nachdem sie alle Anstrengungen unternommen haben, um eine Streitigkeit in gegenseitiger Absprache beizulegen.


    Artikel 24 Anwendbares Recht

    1. Auf jeden Vertrag zwischen dem Benutzer und dem Käufer findet niederländisches Recht Anwendung. Das Wiener Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.

    Artikel 25 Änderung, Erläuterung und Ort der Bedingungen

    1. Diese Bedingungen wurden bei der Handelskammer in Leeuwarden, Niederlande, hinterlegt.

    2. Im Falle einer Erläuterung des Inhalts und Zwecks dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist immer der niederländische Text davon maßgebend.

    3. Maßgebend ist stets die zuletzt hinterlegte bzw. zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung.